Samstag, 24. Januar 2009
 
Strafanzeige gegen Fremdenpolizisten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Michael Genner   
Dienstag, 10. April 2007

Das schwarz-rot-orange Fremdenrecht hat nicht nur die Verhängung der Schubhaft zur Standardprozedur für Asylwerber gemacht, es fördert auch die sadistischen Triebe von zuständigen Beamten, meint der Obmann von Asyl in Not.

Asyl in Not hat Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser mit der Einbringung einer Strafanzeige gegen Nikolaus Schantl, Fremdenpolizist der Bezirkshauptmannschaft Baden (Außenstelle Traiskirchen) wegen Amtsmissbrauchs betraut.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wiener Neustadt hat nämlich vor kurzem einer von Asyl in Not im Dezember 2005 (!) eingebrachten Haftbeschwerde stattgegeben.

Schantl hatte damals den 19jährigen Tschetschenen Juscha H. vor den Augen seiner alten, schwer kranken Eltern in Traiskirchen verhaftet und ihn auch nach, nachdem der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannt hatte, fünf weitere Tage (über Weihnachten!) im Gefängnis „dunsten lassen“.

Zum Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Kapferer, der ihn erst per Fax, dann auch telefonisch aufmerksam machte, daß die aufschiebende Wirkung da sei, hatte Schantl gemeint, der Verwaltungsgerichtshof werde sicher in drei, vier Wochen negativ entscheiden; solange bleibe Juscha in Haft.

Der Verwaltungsgerichtshof hat bis heute – April 2007 ! – noch nicht entschieden...
Juscha wurde aber damals kurz nach Weihnachten dank einer von Asyl in Not organisierten Email-Aktion „Notruf Asyl“ auf freien Fuß gesetzt.

Juschas ganze Familie (Eltern, minderjährige Geschwister) ist in Österreich zum Asylverfahren zugelassen. Die Eltern sind schwer traumatisiert; für sie galt noch das alte, vorprokop’sche Gesetz, als Traumatisierte von der Dublinklausel ausgenommen waren.

Also durften auch die Kinder bleiben. Nur Juscha, der gerade knapp großjährig gewordene Sohn, war angeblich nicht traumatisiert genug und sollte daher abgeschoben werden (obwohl die kranken, behinderten Eltern gerade seine Hilfe dringend brauchen).

Dublin öffnet dem Sadismus der Beamten Tür und Tor. Die Verhaftung im laufenden Verfahren verdankte Juscha der Frau Prokop und ihrem Schandgesetz. Die fünf zusätzlichen Tage Haft waren reine Willkür, sodaß sie nun sogar der UVS Wiener Neustadt (der sonst fast alle Beschwerden ablehnt) für rechtswidrig erklärte.

Nikolaus Schantl hat diesen Willkürakt persönlich zu verantworten. Es ist nicht der einzige: Schantl nahm auch an „koordinierten Festnahmen“ in Traiskirchen teil, gezielten Säuberungsaktionen, so am 6.2.2006, wo er gezielt junge Tschetschenen zur Verhaftung
auswählte, „von denen in erster Linie mit massiverem Widerstand zu rechnen sein durfte“; dabei wurden scharfe Diensthunde und 20 Cobra-Leute eingesetzt. Viele tschetschenische Flüchtlinge fühlten sich an Zustände in russischen Filtrationslagern erinnert.

Schantl hat auch den schwer traumatisierten Islam A. von seiner hochschwangeren Frau
getrennt und eingesperrt; er wurde erst freigelassen, als der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannte.

Nikolaus Schantl zeichnet sich durch besonderen Eifer im Kampf gegen Flüchtlinge aus. Leute wie er dürfen in der Beamtenschaft einer demokratischen Republik keinen Platz haben. Er steht ganz oben auf unserer Liste. Wir vergessen ihn nicht...

Asyl in Not

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